Vorsorgevollmacht
Fortschritt 25 % abgeschlossen
Formular
Erstellung Ihrer Vorsorgevollmacht
  1. Gilt, wenn Sie Ihre Entscheidungen nicht mehr selbst treffen oder äußern können.
  2. Bestimmt, wer Sie in persönlichen, finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten vertreten darf.
  3. Sie erhalten Ihre Vorsorgevollmacht nach Abschluss per E-Mail als PDF-Dokument.
Vollmachtgeber
Die folgenden Angaben werden für die rechtssichere Erstellung Ihrer Vorsorgevollmacht benötigt. Alle Daten werden vertraulich behandelt.
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Die gewählte Anrede erscheint in allen Dokumenten und sorgt für eine korrekte Ansprache im PDF.
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Bitte nur offizielle Vornamen angeben, wie sie im Personalausweis stehen. Zusätze oder Rufnamen vermeiden.
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Bitte nur offizielle Vornamen angeben, wie sie im Personalausweis stehen. Zusätze oder Rufnamen vermeiden.
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Der Nachname wird unverändert in die Vollmacht übernommen – bitte exakt wie im Ausweis angeben.
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Der Nachname wird unverändert in die Vollmacht übernommen – bitte exakt wie im Ausweis angeben.
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Das Geburtsdatum dient der rechtssicheren Identifizierung und verhindert Verwechslungen bei gleichnamigen Personen.
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Das Geburtsdatum dient der rechtssicheren Identifizierung und verhindert Verwechslungen bei gleichnamigen Personen.
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Geben Sie den Ort so an, wie er in Ihrem Personalausweis oder Ihrer Geburtsurkunde steht.
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Geben Sie den Ort so an, wie er in Ihrem Personalausweis oder Ihrer Geburtsurkunde steht.
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Die vollständige Anschrift ist notwendig, um die Vollmacht eindeutig zuordnen zu können.
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Die vollständige Anschrift ist notwendig, um die Vollmacht eindeutig zuordnen zu können.
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Die Postleitzahl wird für die korrekte Adressdarstellung im PDF benötigt.
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Die Postleitzahl wird für die korrekte Adressdarstellung im PDF benötigt.
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Der Ort sollte Ihrer aktuellen Meldeadresse entsprechen.
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Der Ort sollte Ihrer aktuellen Meldeadresse entsprechen.
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Ihre Telefonnummer wird nur verwendet, falls Rückfragen zur Erstellung Ihrer Vollmacht bestehen.
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Ihre Telefonnummer wird nur verwendet, falls Rückfragen zur Erstellung Ihrer Vollmacht bestehen.
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An diese Adresse erhalten Sie die fertige Vollmacht als PDF-Dokument. Bitte sorgfältig prüfen.
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An diese Adresse erhalten Sie die fertige Vollmacht als PDF-Dokument. Bitte sorgfältig prüfen.
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Bevollmächtigte Person
Die folgenden Angaben betreffen die Person, die Sie in dieser Vorsorgevollmacht bevollmächtigen möchten. Bitte tragen Sie die Daten sorgfältig und vollständig ein.
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Die gewählte Anrede erscheint in allen Dokumenten und sorgt für eine korrekte Ansprache im PDF.
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Bitte nur offizielle Vornamen eintragen, wie sie im Personalausweis stehen. Zusätze oder Spitznamen vermeiden.
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Bitte nur offizielle Vornamen eintragen, wie sie im Personalausweis stehen. Zusätze oder Spitznamen vermeiden.
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Der Nachname wird exakt in die Vollmacht übernommen – bitte auf korrekte Schreibweise achten.
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Der Nachname wird exakt in die Vollmacht übernommen – bitte auf korrekte Schreibweise achten.
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Das Geburtsdatum dient der eindeutigen Identifizierung der bevollmächtigten Person.
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Das Geburtsdatum dient der eindeutigen Identifizierung der bevollmächtigten Person.
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Geben Sie den offiziellen Geburtsort entsprechend Ausweisdokument an.
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Geben Sie den offiziellen Geburtsort entsprechend Ausweisdokument an.
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Bitte vollständige Anschrift eingeben, um die bevollmächtigte Person eindeutig zuordnen zu können.
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Bitte vollständige Anschrift eingeben, um die bevollmächtigte Person eindeutig zuordnen zu können.
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Die Postleitzahl wird für die korrekte Adressdarstellung im PDF benötigt.
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Die Postleitzahl wird für die korrekte Adressdarstellung im PDF benötigt.
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Der Ort sollte der aktuellen Meldeadresse der bevollmächtigten Person entsprechen.
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Der Ort sollte der aktuellen Meldeadresse der bevollmächtigten Person entsprechen.
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Eine Ersatzbevollmächtigte Person kann einspringen, falls die Hauptperson verhindert oder nicht erreichbar ist.
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Gesundheitssorge / Pflegebedürftigkeit
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Sie darf in allen Angelegenheiten der Gesundheitssorge entscheiden, auch über Art, Ort und Umfang einer ambulanten oder stationären Pflege. Sie ist berechtigt, meinen in einer Patientenverfügung festgelegten Willen verbindlich durchzusetzen.
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Sie darf insbesondere in eine Untersuchung, Heilbehandlung oder einen ärztlichen Eingriff einwilligen, diese ablehnen oder widerrufen – auch dann, wenn dadurch Lebensgefahr besteht oder ein schwerer, dauerhafter Gesundheitsschaden eintreten kann (§ 1829 Abs. 1 und 2 BGB).
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Sie darf Krankenunterlagen einsehen, Kopien anfordern und deren Herausgabe an Dritte genehmigen. Gleichzeitig entbinde ich alle behandelnden Ärztinnen, Ärzte und medizinisches Personal gegenüber der bevollmächtigten Person von ihrer Schweigepflicht (§ 1829 Abs. 3 BGB).
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Solange es erforderlich ist, darf sie über meine freiheitsentziehende Unterbringung entscheiden (§ 1831 Abs. 1 BGB). Eine solche Entscheidung darf nur erfolgen, wenn sie zum Wohl und Schutz meiner Person notwendig ist.
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Sie darf, soweit erforderlich, freiheitsentziehende Maßnahmen wie Bettgitter, Fixierungen oder beruhigende Medikamente genehmigen (§ 1831 Abs. 4 BGB). Diese dürfen nur zum Schutz meiner Person eingesetzt werden.
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Sie darf über die Zustimmung zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen entscheiden, wenn diese nach ärztlicher Beurteilung notwendig sind, um eine erhebliche gesundheitliche Gefahr abzuwenden (§ 1832 Abs. 1 BGB).
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Sie darf über meine Verbringung zu einem stationären Aufenthalt in einem Krankenhaus entscheiden, wenn eine ärztliche Zwangsmaßnahme erforderlich wird (§ 1832 Abs. 4 BGB).
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Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten
Die folgenden Regelungen betreffen Entscheidungen über Ihren Aufenthaltsort, Ihre Wohnung sowie vertragliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit Pflege oder Betreuung.
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Sie darf entscheiden, wo ich mich aufhalte – etwa ob ich in meiner Wohnung, im Krankenhaus oder in einer Pflegeeinrichtung lebe. Dies schließt notwendige organisatorische Maßnahmen mit ein.
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Sie darf bestehende Mietverhältnisse verwalten, Verpflichtungen erfüllen oder kündigen – etwa, wenn ein Umzug in eine Pflegeeinrichtung notwendig wird.
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Ermöglicht es der bevollmächtigten Person, eine neue Wohnung (z. B. Betreutes Wohnen oder Pflegeheim) anzumieten oder einen bestehenden Mietvertrag zu beenden.
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Das betrifft Pflegeheime und Einrichtungen, die Wohnraum und Pflege gemeinsam anbieten. Mit dieser Erlaubnis kann die bevollmächtigte Person rechtssicher einen Heimplatz organisieren oder beenden.
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Behörden, Vermögenssorge, Banken
Die folgenden Regelungen betreffen Ihre rechtliche Vertretung gegenüber Behörden, Banken und anderen Institutionen sowie die Verwaltung Ihres Vermögens.
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Sie darf Anträge stellen, Bescheide entgegennehmen, Widersprüche einlegen und Leistungen beantragen – z. B. bei Krankenkasse, Pflegekasse, Rentenversicherung oder Sozialamt.
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Sie darf sämtliche finanziellen Angelegenheiten regeln – z. B. Rechnungen bezahlen, Verträge abschließen oder kündigen, Versicherungen verwalten und Behördenpost bearbeiten.
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Erlaubt es, Vermögenswerte wie Geld, Wertpapiere, Fahrzeuge oder andere Eigentumsgegenstände zu kaufen, zu verkaufen oder zu übertragen.
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Sie darf Geld, Erstattungen oder Sachwerte in Empfang nehmen und verwalten, die Ihnen zustehen.
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Sie darf laufende Verpflichtungen eingehen oder fortführen, etwa für Miete, Pflegekosten, Versicherungen oder Kredite.
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Erlaubt den Zugriff auf Konten, Depots, Schließfächer und Online-Banking. Sie darf Überweisungen tätigen, Daueraufträge ändern und Kontoauszüge einsehen.
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Erlaubt kleinere, übliche Geschenke – etwa zu Geburtstagen oder Feiertagen – im rechtlich zulässigen Rahmen (§ 1804 BGB).
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Post, Gericht, Untervollmacht, Betreuungsverfügung, Tod
In diesem Abschnitt können Sie festlegen, in welchen weiteren rechtlichen, organisatorischen und persönlichen Angelegenheiten Ihre bevollmächtigte Person Sie vertreten darf.
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Sie darf meine Briefpost, E-Mails und digitale Kommunikation entgegennehmen, öffnen und bearbeiten. Dazu gehört auch die rechtlich wirksame Reaktion auf Schreiben von Behörden, Banken oder Vertragspartnern.
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Sie darf mich vor Gerichten vertreten, Erklärungen abgeben, Verfahren einleiten oder abwehren und Prozesshandlungen jeder Art vornehmen.
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Sie darf bestimmte Aufgaben oder Befugnisse an andere Personen – etwa Rechtsanwälte, Notare oder Angehörige – weitergeben, soweit dies zweckmäßig ist.
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Falls ein Gericht eine gesetzliche Betreuung anordnet, soll die bevollmächtigte Vertrauensperson als bevorzugte Betreuerin bzw. bevorzugter Betreuer vorgeschlagen werden.
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Empfohlen, um sicherzustellen, dass auch nach dem Tod organisatorische und finanzielle Angelegenheiten zuverlässig geregelt werden können – z. B. Kündigungen, Bestattung, Kontenauflösung.
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Ergänzungen
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Optionales Feld für ergänzende Angaben. Beispiele: besondere Wünsche, Hinweise zum Ablauf, wichtige Kontaktpersonen, organisatorische Ergänzungen oder individuelle Regelungen, die im Formular nicht abgefragt werden.
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Formular senden
  1. Prüfen Sie Ihre Angaben und klicken Sie auf „Absenden“, um die Vollmacht sicher zu übermitteln.
  2. Sie erhalten Ihre Vorsorgevollmacht anschließend per E-Mail als PDF-Dokument.
  3. Drucken Sie das Dokument aus, unterschreiben Sie es handschriftlich und übergeben Sie das Original Ihrer bevollmächtigten Person.