Der Vollmachtgeber

(nachfolgend „Kunde“ genannt)

 

 

bevollmächtigt

 

 

(nachfolgend "Makler" genannt)

  

  1. zur uneingeschränkten aktiven und passiven Vertretung des Kunden gegenüber den jeweiligen Produktgebern (insbesondere Versicherern, Kapitalanlagegesellschaften, Kreditinstituten und Energieversorgern) einschließlich der Abgabe und Entgegennahme aller die Verträge betreffenden Erklärungen, insbesondere die Kündigung bestehender und den Abschluss neuer Verträge,
  2. die für die Beratung und Vermittlung notwendige Informationen, insbesondere - unter Entbindung von der Schweigepflicht -auch Gesundheitsdaten, bei Produktgebern und Sozialversicherungsträgern einzuholen oder diesen zu erteilen,
  3. die Betreuung und Verwaltung bestehender Verträge mit Produktgebern auf sich übertragen zu lassen,
  4. Leistungen aus den Verträgen des Kunden mit Produktgebern geltend zu machen und bei der Erfüllung mitzuwirken,
  5. im Namen des Kunden Beschwerden bei Aufsichtsbehörden und Schlichtungsstellen, insbesondere der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder dem Ombudsmann des Produktgebers, einzureichen,
  6. Untervollmachten an andere Finanz- und Versicherungsmakler, Kooperationspartner und Maklerpools- insbesondere an die aruna GmbH, Kalckreuthstr. 11, 10777 Berlin, an die Fonds Finanz Maklerservice GmbH, Riesstraße 25, 80992 München, an die blau direkt GmbH & Co. KG, Kaninchenborn 31, 23560 Lübeck sowie an Personen zu erteilen, die von Berufswegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind,
  7. SEPA-Lastschriftmandate zu erteilen oder zu widerrufen, sowie den Kunden gegenüber der Hausbank im Hinblick auf die Anweisung zu vertreten, die jeweiligen Beträge vom Konto des Kunden als Lastschrift abzubuchen,
  8. Unterlagen betreffend Produktverträge von zuvor beauftragten Vermittlern heraus zu verlangen,
  9. unter Befreiung vom Verbot der Mehrfachvertretung nach § 181 2. Alt. BGB in Vertretung des Kunden und eines Produktgebers Verträge zu schließen.

 

Die Korrespondenz der Produktgeber ist mit dem Klienten im Original und mit dem Makler in Kopie zu führen. Sofern dies dem Produktgeber aus technischen Gründen nicht möglich ist, wird die Korrespondenz ausschließlich mit dem Versicherungsmakler geführt.

 

Diese Vollmacht kann vom Kunden jederzeit für die Zukunft widerrufen werden. Sie gilt auch für einen Rechtsnachfolger des Maklers, u.a. im Falle des Todes oder der Veräußerung des Unternehmens.