Wurde die jährliche Fahrleistung überschritten, zeigen sich die meisten Versicherer bis zu einer Abweichung von zehn oder 15 % kulant. Anders sieht es aus, wenn, statt 9.000 Km 30.000 Km gefahren wurden. Vertragsstrafen können dann einen Jahresbeitrag ausmachen. Das übliche Vorgehen ist, dass der Versicherungsnehmer nur die Differenz nachzahlen muss. Aber zunächst einmal muss die Kfz-Versicherung davon Kenntnis erhalten. Dies passiert in der Regel nach einem Unfall, wenn der Km-Stand z. B. durch einen Gutachter abgelesen und übermittelt wird.