Maklervollmacht
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Vollmachtgeber
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Vollmacht & Unterschrift

Der Vollmachtgeber

Geburtsdatum:

– nachfolgend kurz „Klient“ genannt –

bevollmächtigt den Versicherungsmakler

MESSMANN-VERSICHERT

Ronny Messmann

Altstädtischer Markt 2

14770 Brandenburg

– nachfolgend kurz „Makler“ genannt –

  1. zur uneingeschränkten aktiven und passiven Vertretung des Kunden gegenüber den jeweiligen Produktgebern (insbesondere Versicherern, Kapitalanlagegesellschaften, Kreditinstituten und Energieversorgern), einschließlich der Abgabe und Entgegennahme aller vertragsbezogenen Erklärungen, insbesondere Kündigung und Abschluss von Verträgen,
  2. zur Einholung und Weitergabe aller für die Beratung und Vermittlung notwendigen Informationen, einschließlich Gesundheitsdaten – unter Entbindung von der Schweigepflicht,
  3. zur Betreuung und Verwaltung bestehender Verträge,
  4. zur Geltendmachung von Leistungen sowie Unterstützung bei der Abwicklung,
  5. zur Einreichung von Beschwerden im Namen des Kunden bei Aufsichtsbehörden (z. B. BaFin, Ombudsmann),
  6. zur Erteilung von Untervollmachten an Kooperationspartner, Maklerpools oder berufsverschwiegenheitspflichtige Personen,
  7. zur Erteilung und dem Widerruf von SEPA-Lastschriftmandaten sowie zur Kommunikation mit der Hausbank,
  8. zur Anforderung von Vertragsunterlagen bei zuvor beauftragten Vermittlern,
  9. zur Vertretung nach § 181 BGB (Mehrfachvertretung), auch bei Vertragsabschlüssen mit Produktgebern.

Die Korrespondenz der Produktgeber erfolgt im Original an den Klienten, in Kopie an den Makler. Ist dies technisch nicht möglich, wird sie ausschließlich an den Makler gerichtet.

Diese Vollmacht ist jederzeit widerrufbar und gilt auch für Rechtsnachfolger des Maklers (z. B. im Falle von Tod oder Firmenübertragung).

Bitte hier rechtsverbindlich unterschreiben