Was ist der Unterschied zwischen wahlärztlichen Leistungen und allgemeinen Krankenhausleistungen?
Allgemeine Krankenhausleistungen umfassen das Leistungsspektrum, das auch gesetzlich Versicherten zur Verfügung steht. Dabei entscheidet das Krankenhaus je nach Schwere und Art der Erkrankung über die medizinisch zweckmäßige und ausreichende Versorgung. Grundsätzlich wird jeder Patient behandelt.
Wahlärztliche Leistungen ermöglichen dir jedoch, selbst zu entscheiden, von welchem Arzt oder Spezialisten du behandelt werden möchtest.
Ein Beispiel:
Du erleidest einen Herzinfarkt und im Krankenhaus stehen zwei Ärzte bereit:
- Der Spezialist: Hat die notwendige Operation bereits 500-mal erfolgreich durchgeführt.
- Der Assistenzarzt: Hat deutlich weniger Erfahrung.
Mit wahlärztlichen Leistungen kannst du bestimmen, dass der Spezialist die Operation durchführt. Mit allgemeinen Krankenhausleistungen übernimmt möglicherweise der weniger erfahrene Assistenzarzt die Behandlung.
Wichtig zu wissen: Spezialisten berechnen oft mehr als den Höchstsatz (3,5-fach der Gebührenordnung), da ihre Behandlungen aufwendiger sind oder sie aufgrund ihrer besonderen Kompetenz und Erfahrung höhere Honorare verlangen.
Wie wichtig ist dir das?
Ja: Mir ist wichtig, im Bedarfsfall den besten Arzt wählen zu können.
Nein: Das ist mir nicht so wichtig. Ich bin mir bewusst, dass im Einzelfall Kosten von mehreren Zehntausend Euro entstehen können. Ich verzichte im Zweifel auf Hightechmedizin oder die Behandlung durch einen Spezialisten.